Angebote:
Kosten:
Klinisch-Psychologische Beratung / Erziehungsberatung: 110,- Euro/ Einheit
Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz: 165,- Euro/ Einheit (Paartarif) Klinisch-Psychologische Behandlung: 120,- Euro/ Einheit
Kostenzuschuss durch Ihre Sozialversicherung: Seit Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte die Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung bezuschusst bekommen, dieser Betrag liegt derzeit zwischen € 33,70 und 46,60 (Stand Dezember 2025). Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung (Diagnose nach ICD-10) und eine ärztliche Bestätigung spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu sowie das Formular für die ärztliche Bestätigung
- Beratung und Begleitung bei (unerfülltem) Kinderwunsch
- Begleitung in der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Pikler® SpielRaum >> mehr

- Elternberatung
Fragen zur Baby- und Kleinkindzeit, Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten - Beratung für Zwillingseltern
Besonderheiten in der Erziehung von Zwillingen >> mehr - Begleitung bei Trennung / Scheidung oder Verlust des Partners bzw. Elternteils
Kinderbeistand, Elternbegleitung, Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz bei einvernehmlicher Scheidung
Kosten:
Klinisch-Psychologische Beratung / Erziehungsberatung: 110,- Euro/ Einheit
Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz: 165,- Euro/ Einheit (Paartarif) Klinisch-Psychologische Behandlung: 120,- Euro/ Einheit
Kostenzuschuss durch Ihre Sozialversicherung: Seit Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte die Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung bezuschusst bekommen, dieser Betrag liegt derzeit zwischen € 33,70 und 46,60 (Stand Dezember 2025). Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung (Diagnose nach ICD-10) und eine ärztliche Bestätigung spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu sowie das Formular für die ärztliche Bestätigung